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Nach dem Brandfall

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Ein Brand in ihrer Wohnung oder ihrem Haus konnte gelöscht werden.

Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte und verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmiert sind.

Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge eine sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadensstelle hingewiesen. Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihre Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden.

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und deren Einrichtung verteilt. Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass ein Aufnahme über die Haus bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hier durch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten:

Erstmaßnahmen

  • Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung.

  • Sorgend Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können und kein Staub aufgewirbelt wird.

  • Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuheabtreten aus.

  • Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

Reinigung und Sanierung

  • Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind, können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.

  • Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst, vorgenommen werden.

  • Ebenso wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können und kein Staub aufgewirbelt wird.

  • Handschuhe und Einmalanzüge verbleiben im Schadensbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt.

Entsorgung

  • Schon nach den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder "Dritte" leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.

  • Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt ist.

  • Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Lacke, Farben, Lösungsmittel, Batterien) müssen wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden.

  • Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, sollten auch bei der "SuperDrecksKëscht" abgegeben werden.

  • Für sichtbar verbrannte bzw. verschwelte größere Mengen von PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien wird der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können!