Nach dem Brandfall
Liebe
Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Ein Brand in ihrer Wohnung oder ihrem Haus konnte
gelöscht
werden.
Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte
und
verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte,
Elektrokabel und
evtl. Bauschutt, die rußverschmiert sind.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine
Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben.
Es
werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die
Grundzüge
eine sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadensstelle
hingewiesen.
Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihre Wohngebäude-
bzw.
Hausratsversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen
Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit ihrer
Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um
mögliche
Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden.
Gefährdungseinschätzung
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des
Brandgutes
hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw.
Rauchniederschlag in
Ihren Räumen und deren Einrichtung verteilt. Auch wenn Schadstoffe
gebildet
wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung im Brandfall
gebildete
Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass ein
Aufnahme über
die Haus bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann. Bis zur
endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver
Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hier durch
normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor
ausdünstenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten:
Erstmaßnahmen
- Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach
Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung.
- Sorgend Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in
nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können und kein
Staub
aufgewirbelt wird.
- Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im
Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die
nicht
betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuheabtreten aus.
- Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen
sollten diese nach einem Brand erst wieder in Betrieb genommen werden,
wenn
sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.
Reinigung und Sanierung
- Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur
relativ kleine Mengen verbrannt sind, können ohne Einhaltung besonderer
Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe,
Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.
- Darüber hinausgehende Reinigungs- und
Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen von
Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst, vorgenommen werden.
- Ebenso wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu
achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht
vom
Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können und kein Staub
aufgewirbelt wird.
- Handschuhe und Einmalanzüge verbleiben im
Schadensbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand
dies
zulässt.
Entsorgung
- Schon nach den Aufräumungsarbeiten sollten
Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch
entsorgungspflichtige Körperschaften oder "Dritte" leichter verwertet
bzw.
entsorgt werden können.
- Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen
gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt ist.
- Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Lacke, Farben,
Lösungsmittel, Batterien) müssen wie üblich getrennt den bekannten
Entsorgungswegen zugeführt werden.
- Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich
sind, sollten auch bei der "SuperDrecksKëscht" abgegeben werden.
- Für sichtbar verbrannte bzw. verschwelte größere Mengen
von PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien wird
der
Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde
festgelegt.
Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass
es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei
Haftungsansprüche abgeleitet werden können!