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Verhalten im Brandfall

Bei einem verqualmten Treppenraum, die Wohnungstür unbedingt geschlossen halten, die Feuerwehr in der Wohnung erwarten und sich am Fenster oder Balkon bemerkbar machen

Die Feuerwehr unter 112 alarmieren

Die Fenster und Türen zum Brandraum geschlossen halten, um eine Ausbreitung des Feuers und des Rauchs verhindern

Die Angehörigen und anderen Mitbewohner warnen, sich selbst ud Hilfsbedürftige in Sicherheit bringen

Aufzüge meiden, sie können im Brandfall zur tödlichen Falle werden

Auf die Feuerwehr erwarten und diese einweisen, die Zugänge zeigen und gegebenenfalls benötigte Schlüssel bereithalten

Brand nur dann bekämpfen wenn sie sich nicht selbst in Gefahr begeben

Hinweise für behinderte Menschen, welche aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind eine Treppe zu benutzen:

Für Feuerwehren gilt der Grundsatz "Menschenrettung vor Brandbekämpfung". Es gelten keine besonderen Rettungsmaßnahmen für mobilitätsbehinderte Menschen. Der Einsatzleiter vor Ort entscheidet über Priorität und Art der Rettungsmaßnahmen.

Brennt es in der Wohnung soll sich der mobilitätsbehinderte Mensch so weit wie möglich vom Gefahrenbereich in Richtung Treppenraum begeben und ggf. auf dem Treppenpodest Hilfe erwarten. Die Wohnungstür ist dabei zu schließen, der Schlüssel der Feuerwehr zu übergeben. 

Brennt es außerhalb der Wohnung und der Treppenraum ist nicht benutzbar, so soll der mobilitätsbehinderte -wie der nichtbehinderte- Mensch in der Wohnung bleiben und sich an einem Fenster bemerkbar machen mit dem Hinweis auf seine Behinderung.